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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H2O Schwimmschule Prasler

Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB).

Die Kursteilnehmer sind ab Beginn der Schwimmstunde bis zu deren Ende versichert.

Der Schwimmkurs ist generell an die teilnehmende Person gebunden.

Ein Kurswechsel innerhalb der Schwimmschule ist jederzeit möglich, wenn sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt.

Die Schwimmkurse in den Kliniken bzw. Schulen unterliegen besonderen Bedingungen.
Da dieses Gebäude eine Klinische Einrichtung ist, in der Patienten eine Rehabilitation durchführen, müssen verschiedene Richtlinien eingehalten werden:

Die Erziehungsberechtigten haben dafür sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder bzw. Begleitkinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Kliniken/Schulen bewegen und Lärm verursachen.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Eingangshalle, Treppenhaus und dem Flur vor dem Schwimmbad. Sollte gegen diese Vereinbarung verstoßen werden, sind wir gezwungen Kinder vom Kurs auszuschließen.

Der Aufenthalt von Begleitkindern in den Räumlichkeiten der Kliniken/Schulen, während des Unterrichts, ist untersagt.

Die Schwimmschule sowie die Kliniken/Schulen übernehmen keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.

Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.

Unsere Schwimmbäder entsprechen den hygienischen Vorschriften der öffentlichen Schwimmbäder. Dies wird von den Betreibern durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet.

Alle Kurse der Schwimmschule werden von entsprechend qualifiziertem Personal betreut.

Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle muss vorher mit dem Übungsleiter und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden. Sollte eine Veröffentlichung von Fotos/Filmen der Schwimmschule von ihren Kursen und Teilnehmern auf ihrer Homepage sowie weiterer Werbezwecke
nicht erwünscht sein, muss dies bei Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt werden.

Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit betreten werden, wobei Badeanzug bzw. Bade-hose, Frottiertuch und Badeschuhe selbstverständlich sind.

Spätestens zu der ersten Kursstunde muss der Kursbeitrag bezahlt sein. Eine feste Platzreservierung ist nur nach Begleichung der vollen Kursgebühr möglich.

Die Verwaltungspauschale (25,- Euro) ist in der Kursgebühr enthalten. Bei Nichtantritt oder nur einer Probestunde werden die 25,- Euro für Verwaltung und Reservierung fällig.

Ist ein Kursteilnehmer an einer oder mehreren Unterrichtseinheiten wegen Krankheit verhindert, so ver-pflichtet sich der Erziehungsberechtigte die Unterrichtsstunde 24 Stunden vorher
abzusagen, andernfalls können die versäumten Stunden nicht an einem von der Schwimmschule bestimmten Ersatztermin nach-geholt werden. Weitere Einzelfälle können mit der Leitung der Schwimmschule besprochen werden.

Versäumt ein Kursteilnehmer eine Unterrichtseinheit ohne abzusagen, so ist der Stundensatz trotzdem zu entrichten (§ 615 BGB). Prinzipiell holt die Schwimmschule zwei versäumte Stunden innerhalb
desselben Quartals nach. Versäumte Stunden können nicht ins nächste Quartal übertragen werden.

Sollte eine dieser Bestimmungen nicht zutreffen, so bleiben die übrigen Vereinbarungen des Vertrages wirksam. In einem solchen Fall treten an diese Stelle die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

H2O Schwimmschule Prasler
Stand Juni 2012

Schwimmschule Prasler

Was wir Ihnen bieten

Vorbereitung auf das Seepferdchen (Selbstrettung)
Vorbereitung auf das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze, Silber und Gold
Vorbereitung auf das Deutsche Leistungsschwimmerabzeichen in Bronze, Silber und Gold
Erlernen aller vier Schwimmarten
Schwimmen für alle Altersklassen und alle Kenntnisstände
Tauchen und Springen